Frage von justmagic111: Kann mir jemand mal beim WEG helfen?
Hab da ein kleines Problem bezüglich der Wohnflächen…
Und zwar hat sich jetzt herauskristallisiert, dass wohl zwei Wohnungen heimlich still und leise ihre Dachböden zu Wohnzwecken ausgebaut haben..Macht bei der einen Wohnung 30m² und bei der anderen Wohnung mal eben 16m² mehr….
Nun frag ich mich, ob das überhaupt zulässig ist, da es darüber nie einen Beschluss der Eigentümer gegeben hat …
Folgendes steht in derTeilungserklärung:
Schuldrechtlich unf nicht für die eintragung in das Grundbuch bestimmt wird festgelegt, dass der über dem Obergeschoß des Hauses… (Nr.4 und Nr. 5 des Aufteilungsplanes)belegene Dachboden steht den Eigentümern der Wohnungen Nr.4 und nr. 5 zur alleinigen Nutzung zur Verfügung, da dieser Dachboden nur über die Wohnungen Nr. 4 bzw. Nr. 5 erreichbar ist…
Mir geht es :
a) um die wohnrechtlichen Ausbauten (zulässig)
b) Brandschutz?
c) Baurecht (hab jedenfalls nirgendwo eine Änderung mitgeteilt bekommen)…
d) Die Mieter dieser Wohnungen haben im Mietvertragg stehen :
“….m² Wohnfläche inklusive des ausgebauten Dachboden” … so werden aus 55m² plötzlich 71m²…
Beste Antwort:
Answer by Cheyenne B
Also…… gem § 13 WEG kann mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach seinem Belieben verfahren…..
also ausbauen und zu Wohnzwecken nutzen ist NICHT verboten
Das sagt nun nichts darüber aus, ob die Eigentümer dabei Brandschutzvorschriften beachtet haben….. aber das kannst du wohl kaum nachprüfen (lassen)……
MICH fragt ja auch niemand, ob die Holzverkleidung in meiner Wohnung (die ich so bereist übernommen habe…!) oder die ebenfalls schon bei Einzug bestehende Holzwandvertäfelung und der Parkettboden im Wohnzimmer brandschutzrechtlich “genehmigt” sind …!
DAS ist frühestens DANN ein “Problem” wenn die gezündelt haben…. !
und dann haften sie eh allein, wenn deren Versicherung wegen nicht fachmännisch ausgeführter Arbeiten (oder gar “Schwarzarbeit” ) den Versicherungsschutz versagt…..
Je nachdem wie gut das Verhältnis ist (Klingt allerdings nicht sehr toll….) würde ich ggf. NACHFRAGEN und ebenso ggf. mal darauf hinweisen, das es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben kann… !
Werden die Räume beheizt ?
Falls nicht jede Wohnung eine eigene Heizung hat könnte DAS schon eher ein Fall für die Eigentümergemeinschaft sein, denn dann müßten ja die Kosten anders berechnet werden…. !
Das könnte ggf. auch für alle anderen “Umlagen” gelten ……
Wenn Kosten nach Größe der Wohnung umgelegt werden (ist ja meistens so), dann sollten diese Eigentümer dazu auf jeden Fall von der Verwaltung mal befragt werden (gut möglich das die Dachräume bereits in deren “Wohnfläche” eingerechnet sind ?!) und vielleicht wäre dann eine entsprechende ÄNDERUNG der Teilungserklärung erforderlich.
Kommt auch mit drauf an, was GENAU in eurer Teilungserklärung steht.
Da kommt eine Ferndiagnose nicht in Betracht.
Ließ einfach im WEG nach ! §15 WEG “Gebrauchsregelung” dürfte in deinem Fall auch interessant sein !
Das WEG findest du in einer Ausgabe des BGB, Beck-Texte im dtv
kostet 5 Euro und ist in jeder Buchhandlung oder per www.bücher.de ohne Versandkosten zu bekommen. Ist in jedem Fall eine lohnende Anschaffung für Wohnungseigentümer !
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Ahhh ….. also die MIETER können nüscht dafür wenn der EIGENTÜMER die Räume ausgebaut hat….. aber wenn die Wohnung VERMIETET ist und die MIETE entsprechend anders verlangt wird, dann ist das schon ne Sache für die sich die Eigentümergemeinschaft interessieren kann
Denn wie oben schon gesagt, alle auf die Wohnfläche bezogenen umgelegten Kosten sind ja Kosten die dann für ALLE steigen.
(Hier halt ggf. besonders Heizkosten und ggf. Wasser weil mehr Menschen dort wohnen etc…)
Auf jeden Fall endlich mal ne GUTE und wirklich initeressante Frage !
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