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Sollte man immer, auch wenn man in einer ausserehelichen Schlafgelegenheitsteilungsgemeinschaft . . .?

27.01.2012 von aufteilungsplan

Frage von spencer: Sollte man immer, auch wenn man in einer ausserehelichen Schlafgelegenheitsteilungsgemeinschaft . . .?
. . . lebt einen Vermögensaufteilungsplan im Falle einer vorher- oder nichtvorherzusehenden Trennung des halblegalen gemeinschaftlichen Zusammenlebens erstellen ?

So z.B.
- Du bekommst das Feuerzeug – ich die Zigaretten
- Du die Kinder – ich das Auto
- Du den Vorgarten und die Gartenlaube – ich das Haus, die Zufahrt und die Tiefgarage

Also alles ausgerichtet auf eine faire gütliche Teilung!
Wie würde/könnte eine mögliche Teilung im Falles des Tages der Befreiung vom ehelichen Joch bzw. den einengenden Verhältnissen des ausserehelichen Nebeneinanders bei Euch aussehen ? ;-) ))

Beste Antwort:

Answer by blasius95
nein , so geht es nicht .
schicke deine frau 14 tage nach angola oder haiti in urlaub .
sie wird dir deine wünsche von den augen ablesen .

mein joch besteht darin , ich darf da und dort kochen und auf beiden seiten soll ich meinen mann stehen .

einfach ist es nicht , lol .

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2 Antworten

  1. Lord Wapping

    Hm, sieht so aus als hättest Du den Kopf bekommen und Deine Frau das Hirn.

  2. Der_Kleine

    du kannst es auch wie der kommische kerl in babylon machen, mir fällt grad sein name nicht ein, und auch deine kinder teilen, aber ich denke, bevor man zu solch harten maßnahmen greift, würde ich lieber in den urlaub fahren, da muss ich nichts teilen. ;-)

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